Ver­kehrs­un­fall mit leicht­ver­letz­tem Kind

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Am Frei­tag, den 20.05.2022 gegen 16:50Uhr befuhr die 55jährige Fahr­zeug­füh­re­rin mit einem Toyo­ta mit Sb-Kreis­ken­nung die L 136 aus Rich­tung Völk­lin­gen kom­mend in Fahrt­rich­tung Pütt­lin­gen und möch­te nach links über einen Rad­weg auf einen Park­platz abbie­gen. Das 11jährige Kind befuhr mit einem Fahr­rad den Fahr­rad­weg aus Rich­tung Völk­lin­gen in Rich­tung Pütt­lin­gen. Beim Abbie­gen über­sieht die Fahr­zeug­füh­re­rin das auf dem Fahr­rad­weg fah­ren­de Kind und es kommt zum Zusam­men­stoß. Das Fahr­rad kol­li­diert mit dem rech­ten Front­be­reich des PKW und wird mit sei­nem Fahr­rad über die Motor­hau­be geschleu­dert und kommt in einem Grün­strei­fen in Unfal­lend­stel­lung. Das Kind wird leicht verletzt(derzeit bekannt Schürf­wun­den und Prel­lun­gen am rech­ten Bein), durch einen ange­for­der­ten Ret­tungs­dienst ver­sorgt und an die Mut­ter über­ge­ben.

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