Ver­kehrs­po­li­zei stoppt berausch­ten E‑S­coo­ter-Fah­rer

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Ver­kehrs­po­li­zei stoppt berausch­ten E‑S­coo­ter-Fah­rer
Vie­le wei­te­re Ver­stö­ße fest­ge­stellt

Ges­tern Vor­mit­tag (31.05.2022) kon­trol­lier­te die Ver­kehrs­po­li­zei im Rah­men einer inter­nen Fort­bil­dungs­ver­an­stal­tung “Tech­ni­sche Ver­än­de­run­gen an Kfz” auf dem Bahn­hofs­vor­platz in Saar­brü­cken-Bur­bach ver­schie­den Arten von Kraft­fahr­zeu­gen. Hier­bei ent­deck­ten sie eine Viel­zahl an Ver­kehrs­ver­stö­ßen.

Ins­ge­samt über­prüf­ten die Beam­tin­nen und Beam­ten rund 40 Fahr­zeu­ge. Neben Pkw und Kraft­rä­dern wur­de auch ein E‑Scooter einer Kon­trol­le unter­zo­gen. Da bei dem Fah­rer der Ver­dacht bestand unter Betäu­bungs­mit­tel­ein­fluss zu ste­hen, ent­nahm ein Arzt dem Mann eine Blut­pro­be. Auch dem Fah­rer eines Klein­kraft­ra­des muss­te eine Blut­pro­be ent­nom­men wer­den, da auch hier der Ver­dacht des Fah­rens unter Dro­gen­kon­sum gege­ben war. Die Fah­re­rin eines ande­ren Klein­kraft­ra­des war dage­gen ohne Füh­rer­schein unter­wegs.

Außer­dem stell­te die Ver­kehrs­po­li­zei 13 Autos fest, an denen tech­ni­sche Ver­än­de­run­gen vor­ge­nom­men waren. Sie­ben davon waren tech­nisch so ver­än­dert, dass die Betriebs­er­laub­nis erlo­schen war. Die Fahr­zeug­hal­ter bzw. ‑hal­te­rin­nen erwar­tet nun ein Buß­geld zwi­schen 90 bis 300 Euro.

Drei wei­te­re Kraft­fahr­zeu­ge waren nicht ver­si­chert. Den Fah­rern und Fah­re­rin­nen wur­de die Wei­ter­fahrt unter­sagt.

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