Uner­laub­tes Ent­fer­nen von der Unfal­lört­lich­keit

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Ein bis­lang unbe­kann­ter PKW-Füh­rer befuhr die L 168 aus Rich­tung Dif­fer­ten kom­mend in Fahrt­rich­tung Wag­das­sen. Der zwei­te Unfall­be­tei­lig­te PKW, ein Toyo­ta Aygo mit SLS-Kreis­kenn­zei­chen, befährt die L 168 in ent­ge­gen­ge­setz­ter Rich­tung. In der Orts­la­ge Wer­beln, Höhe des Anwe­sens Am But­ter­born 20 fährt der unbe­kann­te PKW-Füh­rer in der dor­ti­gen, aus sei­ner Sicht leich­ten Rechts­kur­ve über die Fahr­strei­fen­be­gren­zung und kommt in den Gegen­ver­kehr. Der Toyo­ta will einer mög­li­chen Kol­li­si­on aus­wei­chen und zieht nach rechts. Hier­bei kommt der Toyo­ta über die Fahr­bahn­be­gren­zung auf den dor­ti­gen Grün­strei­fen und tou­chiert einen dort abge­leg­ten Find­ling. Hier­durch gerät er ins Schlin­gern und fährt im wei­te­ren Ver­lauf in den Stra­ßen­gra­ben. Der ent­ge­gen­kom­men­de unbe­kann­te PKW-Füh­rer ent­fern­te sich uner­laubt von der Unfal­lört­lich­keit. Wer Hin­wei­se zum flüch­ten­den PKW geben kann oder Zeu­ge des Unfalls wur­de, wird gebe­ten sich mit hie­si­ger Dienst­stel­le oder einer ande­ren Dienst­stel­le in Ver­bin­dung zu set­zen.

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