Total­scha­den unter Alko­hol­ein­fluss

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Am Frei­tag­mor­gen, 10.06. gegen 05:50 Uhr kam es auf der BAB 8 in Mer­zig zu einem Ver­kehrs­un­fall, als eine 49-jäh­ri­ge Frau aus Luxem­burg in Höhe der Anschluss­stel­le Schwem­lin­gen mit ihrem Pkw von der Fahr­bahn abkam und mit der Sei­ten­schutz­plan­ke kol­li­dier­te. In der Fol­ge kam die Unfall­fah­re­rin ins Schleu­dern und kol­li­dier­te noch­mals mehr­fach erheb­lich mit der Schutz­plan­ke. Die Unfall­fah­re­rin blieb zwar unver­letzt, ihr Bei­fah­rer erlitt jedoch leich­te Prel­lun­gen. Bei der anschlie­ßen­den Unfall­auf­nah­me wur­de dann fest­ge­stellt, dass die Fah­re­rin des Unfall­fahr­zeu­ges unter erheb­li­cher alko­ho­li­scher Beein­flus­sung stand, was zur Ent­nah­me einer Blut­pro­be und zur Beschlag­nah­me ihres Füh­rer­scheins führ­te. Das total­be­schä­dig­te Fahr­zeug der Frau muss­te abge­schleppt und die schwer beschä­dig­ten Schutz­plan­ken gesi­chert wer­den, was zusätz­lich zu ent­spre­chen­den Ver­kehrs­be­hin­de­run­gen führ­te. Ver­ant­wor­ten muss sich die Frau neben dem Unfall unter Alko­hol­ein­fluss aller­dings nun auch noch wegen Belei­di­gung der ein­ge­setz­ten Poli­zei­be­am­ten.

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