Wider­stands­hand­lun­gen und Angrif­fen gegen Poli­zei­be­am­te

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Erhöh­tes Ein­satz­auf­kom­men am Wochen­en­de für die PI Saar­brü­cken-Stadt unter ande­rem mit Wider­stands­hand­lun­gen und Angrif­fen gegen Poli­zei­be­am­te

Auf­grund der guten Wet­ter­la­ge am Wochen­en­de muss­te die Poli­zei­in­spek­ti­on Saar­brü­cken-Stadt ins­be­son­de­re am Abend des 11.06.2022 zur Bewäl­ti­gung zahl­rei­cher Ein­sät­ze in der, von Pas­san­ten gut besuch­ten, Innen­stadt aus­rü­cken. Auch Wider­stand­hand­lun­gen und Angrif­fe gegen Poli­zei­be­am­te zähl­ten zu den Ein­sät­zen.

Um 23:30 Uhr kam es im Bereich der Saar­wie­sen unter­halb des Staats­thea­ters zu einem öffent­lich­keits­wirk­sa­men Ein­satz. An hie­si­ge Dienst­stel­le erging zuvor die Mit­tei­lung, dass sich in besag­tem Bereich eine aggres­si­ve Per­son auf­hal­ten wür­de, die aktiv die Kon­fron­ta­ti­on mit ande­ren Pas­san­ten suchen wür­de. Die Ört­lich­keit wur­de dem­zu­fol­ge unver­züg­lich durch meh­re­re Kom­man­dos der PI Saar­brü­cken-Stadt auf­ge­sucht. Vor Ort konn­te der zur Rede ste­hen­de 23-Jäh­ri­ge fest­ge­stellt wer­den, wie die­ser zuerst einen Kon­tra­hen­ten ver­bal angriff und anschlie­ßend die­sen mit Faust­schlä­gen ins Gesicht trak­tier­te. Der Stö­rer muss­te in der Fol­ge zur Ver­hin­de­rung wei­te­rer Angrif­fe kon­trol­liert zu Boden ver­bracht und anschlie­ßend dort durch meh­re­re Poli­zei­be­am­te fixiert wer­den. Hier­bei leis­te­te der deut­sche Staats­bür­ger vehe­men­ten Wider­stand gegen die Maß­nah­men. Im Rah­men der Wider­stands­hand­lung ver­such­te der Stö­rer gezielt nach einer gehols­ter­ten Schuss­waf­fe eines Beam­ten zu grei­fen und die­se aus dem Hols­ter zu ent­rei­ßen. Dies konn­te nur durch erheb­li­che Kraft­an­stren­gung der ein­ge­setz­ten Beam­ten ver­hin­dert wer­den. Wäh­rend des Ein­sat­zes kam es zu einem Soli­da­ri­sie­rungs­ef­fekt bei den Begleit­per­so­nen des Stö­rers, die sodann auch ver­such­ten, die Amts­hand­lung zu stö­ren und den Beschul­dig­ten zu befrei­en. Dem­zu­fol­ge muss­ten wei­te­re Maß­nah­men gegen die Begleit­per­so­nen getrof­fen wer­den. Hier­bei zeig­te ein 25-jäh­ri­ger Mann ein äußerst aggres­si­ves und pro­vo­kan­tes Ver­hal­ten, das letzt­end­lich auch in Schlä­gen in Rich­tung der ein­ge­setz­ten Beam­ten mün­de­te. Die­ser Stö­rer muss­te sodann eben­falls zur Ver­hin­de­rung wei­te­rer Angrif­fe vor Ort fixiert wer­den. Hier­bei leis­te­te der Mann des­glei­chen vehe­men­ten Wider­stand, sodass die Wider­stands­hand­lun­gen ledig­lich durch Ein­satz des Distanz-Elek­tro­im­puls­ge­rät gebro­chen wer­den konn­ten. Wäh­rend des Ein­sat­zes wur­de ein Poli­zei­be­am­ter durch einen Schlag ins Gesicht leicht ver­letzt. Das gesam­te Ein­satz­ge­sche­hen wur­de durch meh­re­re vor befind­li­chen Schau­lus­ti­gen beob­ach­tet und auch ver­mehrt mit­tels Mobil­te­le­fo­nen video­gra­fiert. Die Beschul­dig­ten wur­den im Anschluss zwecks Tref­fen wei­te­rer Maß­nah­men zur Dienst­stel­le ver­bracht. Es wur­den Straf­ver­fah­ren auf­grund der ver­wirk­lich­ten Kör­per­ver­let­zung, sowie Wider­stand und tät­li­cher Angriff gegen Voll­stre­ckungs­be­am­te ein­ge­lei­tet.

Am frü­hen Mor­gen, um 05:19 Uhr, kam es zu einem wei­te­ren Ein­satz auf­grund einer ran­da­lie­ren­den Per­son in der Bahn­hof­stra­ße in der Innen­stadt, vor einer dor­ti­gen Dis­ko­thek. Bei Ein­tref­fen der Kom­man­dos vor Ort schlug der erheb­lich alko­ho­li­sier­te aus­län­di­sche Mit­bür­ger unver­mit­telt mit den Fäus­ten auf die Motor­hau­ben der Strei­fen­wä­gen. Da jeg­li­che Anspra­che in Rich­tung des Aggres­sors kei­ner­lei Wir­kung zeig­te, muss­te die­ser vor Ort fixiert wer­den. Hier­ge­gen leis­te­te der Stö­rer erheb­li­chen Wider­stand und die Ver­brin­gung zur Dienst­stel­le konn­te nur durch äußers­te Kraft­an­stren­gung der ein­ge­setz­ten Beam­ten durch­ge­führt wer­den. Auf­grund des Alko­ho­li­sie­rungs­gra­des des Stö­rers, als auch zur Ver­hin­de­rung wei­te­rer Straf­ta­ten, wur­de die­ser vor­erst in Gewahr­sam genom­men. Ein Straf­ver­fah­ren auf­grund des Wider­stan­des gegen Voll­stre­ckungs­be­am­te wur­de ein­ge­lei­tet. Die Iden­ti­tät des Beschul­dig­ten ist jedoch bis­lang unbe­kannt, da der Mann kei­ne Aus­weis­do­ku­men­te mit sich führ­te und kei­ner­lei Anga­ben zu sei­nen Per­so­na­li­en leis­te­te. Nach Abspra­che mit der Staats­an­walt­schaft Saar­brü­cken wird auf­grund einer zu ver­mu­ten­den Flucht­ge­fahr beim Amts­ge­richt Saar­brü­cken Antrag auf Erlass eines Haft­be­fehls gestellt. Der Beschul­dig­te wird zeit­na­he dem Amts­ge­richt Saar­brü­cken vor­ge­führt.

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